Der aktuelle CSRD-Zeitplan für Deutschland steht: Das Omnibus I-Paket verschiebt die Berichtspflichten für Welle 2 auf das Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028) und für Welle 3 auf 2028 (Bericht 2029). Gleichzeitig steigen die Schwellenwerte deutlich: Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Welle 1 läuft unverändert ab Geschäftsjahr 2024. Die nationale Umsetzung in Deutschland ist noch nicht abgeschlossen; die Frist dafür läuft bis 19. März 2027.
Für Einkaufsteams bedeutet das: keine inhaltliche Entlastung, aber ein reales Zeitfenster. Wer es jetzt für Dateninfrastruktur und Lieferkettentransparenz nutzt, kommt 2027 nicht unter Druck.
- Welle 1: Berichtspflicht ab FY2024, unverändert
- Welle 2: Verschoben auf FY2027, Bericht 2028
- Welle 3: Verschoben auf FY2028, Bericht 2029
- Neue Schwelle: >1.000 Mitarbeitende und >450 Mio. € Umsatz
- Deutschland: nationale Umsetzung bis 19. März 2027 erforderlich
- Wirtschaftsprüferkammer (WPK): Prüfungsanforderungen steigen, keine inhaltliche Vereinfachung
- Aufbau auditierbarer Datensysteme braucht 12–24 Monate Vorlaufzeit
Inhaltsverzeichnis
- Welche Unternehmen sind wann berichtspflichtig?
- Was die CSRD-Änderungen für Einkauf und Materialrisiken bedeuten
- Was Einkaufsteams jetzt konkret tun sollten
- Wichtige Erkenntnisse
Welche Unternehmen sind wann berichtspflichtig?
Die vier Berichtswellen unterscheiden sich nach Unternehmensgröße und Kapitalmarktorientierung.
| Welle | Betroffene Unternehmen | Erstes Berichtsjahr | Bericht veröffentlicht |
|---|---|---|---|
| 1 | Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (NFRD-pflichtig) | FY2024 | 2025 |
| 2 | Andere große Unternehmen (>1.000 MA und >450 Mio. € Umsatz) | FY2027 | 2028 |
| 3 | Börsennotierte KMU (ohne Kleinstunternehmen) | FY2028 | 2029 |
| 4 | Drittlandgruppen (>450 Mio. € EU-Umsatz) | FY2028 | 2029 |
Der größte Einschnitt: Durch die angehobenen Schwellenwerte sinkt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen von ursprünglich rund 50.000 auf etwa 5.000. Viele Unternehmen, die ursprünglich zur Welle 2 gehörten, fallen damit aus der Pflicht. Welle-3-KMU werden voraussichtlich weitgehend aus der Pflicht entlassen.

Deutschland hat den Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz im September 2025 vorgelegt, das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Für Welle-1-Unternehmen mit 501 bis 1.000 Mitarbeitenden sieht der Entwurf eine Befreiung für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 vor.
Was die CSRD-Änderungen für Einkauf und Materialrisiken bedeuten
Die Fristverlängerung ist kein Freifahrtschein. Die WPK betont: Prüfungen werden umfangreicher, nicht einfacher. Ab 2027 gilt zunächst begrenzte Sicherheit (Limited Assurance), ab 2028 ist hinreichende Sicherheit möglich.
Für Einkaufsteams heißt das konkret:
- Revisionssicheres Audit-Log: Jede Datenquelle und jeder Validierungsschritt muss lückenlos dokumentiert sein.
- Tier-2 und Upstream: Echtzeit-Validierung von Lieferkettendaten wird Pflicht, nicht Kür.
- LkSG-Verzahnung: CSRD und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz greifen ineinander; doppelte Compliance-Arbeit lässt sich durch integrierte Systeme vermeiden.
- Preisentwicklungen: Materialrisiken müssen in Euro quantifiziert und dokumentiert werden.
Der Aufbau eines auditierbaren Datenmanagementsystems dauert in der Praxis 12–24 Monate. Wer 2027 berichten muss, sollte spätestens jetzt beginnen.
Profi-Tipp: Nutzen Sie die gewonnene Zeit nicht für Abwarten, sondern für den Aufbau von Tier-2-Datentransparenz. Genau diese Ebene wird bei Prüfungen am häufigsten bemängelt.

Was Einkaufsteams jetzt konkret tun sollten
Die verlängerten CSRD-Fristen geben Spielraum. Aber nur wer ihn strukturiert nutzt, kommt 2027 ohne Nacharbeit durch die Prüfung.
- Datenmanagementsystem aufbauen: Auditierbare IT-Infrastruktur mit unveränderlichem Protokoll einrichten, bevor der Prüfer kommt.
- Lieferanten-Onboarding starten: Wichtige Lieferanten inklusive Tier-2 und Upstream systematisch erfassen und Datenlieferpflichten klären.
- Frühwarnsysteme integrieren: Prädiktive Systeme mit 6–8 Wochen Vorlauf erkennen Materialengpässe und Preisrisiken, bevor sie eskalieren.
- WPK-Anforderungen frühzeitig klären: Prüfer müssen bei der WPK registriert sein und Fortbildungsnachweise erbringen. Engpässe bei qualifizierten Prüfern sind realistisch.
- Einkaufsteams schulen: CSRD-Anforderungen, Systemnutzung und Datenverantwortung müssen intern bekannt sein, nicht nur bei der Compliance-Abteilung.
- Interne und externe Kommunikation: Lieferanten brauchen klare Vorgaben, welche Daten sie wann in welchem Format liefern müssen.
Zrgmineral unterstützt Einkaufsteams mit prädiktiven Frühwarnungen, Live-Risikoanalyse, Exposure-Berechnung in Euro und einer Compliance Black Box mit revisionssicherem Audit-Log. Das verkürzt den Aufbau einer prüfungsfähigen Datenbasis erheblich.

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Wichtige Erkenntnisse
Die verlängerten CSRD-Fristen sind kein Aufschub der Anforderungen, sondern eine Chance für Einkaufsteams, auditierbare Dateninfrastruktur und Lieferkettentransparenz systematisch aufzubauen.
| Thema | Details |
|---|---|
| Welle 2 und 3 verschoben | Welle 2 berichtet ab FY2027, Welle 3 ab FY2028, jeweils zwei Jahre später als ursprünglich geplant. |
| Neue Schwellenwerte | Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz sind verpflichtet. |
| Vorlaufzeit 12–24 Monate | Auditierbare Datenmanagementsysteme brauchen mindestens ein bis zwei Jahre Aufbauzeit. |
| WPK-Prüfungsanforderungen steigen | Begrenzte Sicherheit ab 2027, keine inhaltliche Vereinfachung trotz Fristverlängerung. |
| Deutschland noch in Umsetzung | Nationales CSRD-Gesetz muss bis 19. März 2027 verabschiedet sein. |
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